VORTEILE des Leasing:
Leasing ist, wie die Bankfinanzierung auch, eine Art der Fremdfinanzierung. Ihr Vorteil: sie ist Bilanz-neutral. Insbesondere im Hinblick auf Basel II und der Rating-abhängigen Kreditvergabe durch die Banken spielt die Eigenkapitalquote eine wichtige Rolle. Im Gegensatz zur Bankfinanzierung führt Leasing nicht zu deren prozentualem Abschmelzen und sichert Ihnen auch weiterhin gute Kreditkonditionen bei Ihrer Bank. Es schont Ihre Liquidität, belastet nicht Ihre Banklinien und erhält Ihnen die "strategischen Reserven", die jedes Unternehmen heutzutage braucht. Als klassischer "Objektfinanzierer" kommt, je nach Leasinggut, die Leasinggesellschaft in der Regel mit weniger Zusatzsicherheiten aus als die Bank.
KOSTEN sind fest kalkulierbar und entsprechen dem Nutzen:
Die Leasing-Raten bleiben über den Vertragszeitraum, auch bei steigenden Zinsen, unverändert. Das ermöglicht eine langfristige Planung auf fester Kostenbasis.
Anders als bei einem Bankkredit kann die monatliche Belastung für das Leasingobjekt (unmittelbare Investitionskosten) mit einer individuellen Restwertgestaltung flexibel an die Einnahmenseite (unmittelbare Investitionserträge) angepasst werden.
STEUERN sparen - stille Reserven bilden:
Neben steuerlichen Vorteilen, die das Leasing Gewerbetreibenden im Einzelfall bietet, lassen sich mit Leasing auch leichter stille Reserven "im Unternehmen bilden".
Für ein ertragsstarkes Unternehmen beispielsweise kann es interessant sein, mit kurzen Laufzeiten und hohen Leasingraten seine Ertragssteuern zu reduzieren und dabei gleichzeitig indirekt stille Reserven im Anlagevermögen aufzubauen. Da die Leasingraten in der Regel steuerlich abgesetzt werden, kann der Teil der Leasingraten, der die AFA übersteigt, überwiegend aus ersparter Steuer finanziert werden. Zusätzlich sei noch erwähnt, dass Leasing sehr oft erhebliche Einsparungen bei der Gewerbeertragsteuer (auf Dauerschuldzinsen) mit sich bringt.
Die UNTERHALTUNG des Wirtschaftsgutes, also die Kosten für den Betrieb wie Wartung, Steuern und Versicherung, obliegt dem Leasingnehmer, dem auch sämtliche Wandlungs-, Garantie und Gewährleistungsansprüche übertragen werden. Dadurch wird er aus juristischer Sicht gegenüber der Eigentümerposition de facto gleichgestellt.